Gefährdungsbeurteilungen nach GefStoffV, BioStoffV und MuSchG
Die ideale Adaption für das Qualitätsmanagement in Apotheken
Hinweis: Unsere aktuelle Version der GB nach GefStoffV ist mit der aktuellen ApBetrO konform. Die Bereiche Hygiene und technische Einrichtungen befinden sich noch in der Überarbeitung. Sobald diese online verfügbar ist, erhalten Sie eine Nachricht per E-Mail.
Wie in vielen anderen Branchen hält auch das Qualitätsmanagement in Apotheken seinen Einzug. Organisierte Arbeitsstrukturen, Einhaltung der Unterweisungspflichten, Dokumentation und der Umgang mit Gefahrstoffen setzen hohe Anforderung an das Apothekenmanagement.
Unsere Dokumentationen sind zukunftsorientiert aufgebaut, d.h. sie bestehen aus normkonformen Verfahrensanweisungen mit Dokumentenlenkungslisten und Vorgabedokumenten mit Revisionsständen, die nach dem Vier-Augenprinzip in der Apotheke geprüft und dann freigegeben werden können.
Unsere Managementsysteme können ganz einfach an das bestehende QM der Apotheke als mit geltender Unterlage adaptiert werden. Diese Vorgehensweise macht ein schnelles Einbauen des Arbeitsschutzes möglich. Es zeichnet unser Produkt als „System“ aus und ist mehr wie nur eine unvollständige Zusammenstellung von Ausdrucken.
Die Gefährdungsbeurteilungen nach GefStoffV, BioStoffV sowie MuSchG bieten wir Ihnen als Datei zum kostenpflichtigen Download an. Nachfolgend finden Sie die Inhalte der Gefährdungsbeurteilungen beschrieben:
• Inhalt der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV
• Inhalt der Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV
• Inhalt der Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG
• Abgabe von Gefahrstoffen im Kundenverkehr
• Preise und Anleitung
Inhalt der Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die Dokumentation die Sie nach dem Entpacken des Downloads vorfinden ist in vier Teile unterteilt.
Teil – A:
Die darin enthaltene Verfahrensanweisung beschreibt die Vorgehensweise zur Erstellung der Dokumentation.
Teil – B:
Der darin enthaltene Text beschreibt die Rechtsgrundlagen zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Der Text sollte vor Beginn durchgelesen werden. Er entspricht den Leitlinien der Bundesapothekerkammer, in Bezug auf die Dokumentation der Firma A+A Arbeitsschutz enthält er entsprechende Anpassungen und Anmerkungen. Grundsätzlich ist hier noch anzumerken, dass die Dokumentation der Firma A+A Arbeitsschutz mit den BAK-Leitlinien und Standards konform ist. Als besonderer Mehrwert dieser Dokumentation ist herauszustellen, das sie komplett ist und alle gesetzlichen Anforderungen mittels der heruntergeladenen Dokumente erfüllt. Zum anderen ist die Dokumentation so angelegt, das keine Redundanzen existieren um die Struktur möglichst transparent zu halten.
Teil – C:
Der Teil C enthält eines der Hauptdokumente der Dokumentation die Checkliste. Sie ist gemäß der Anleitung zu bearbeiten. Diese Checkliste die nur einmal bearbeitet wird, erspart alle weiteren „Dachformulare“ die sonst bei den verschiedenen Gefährdungsbeurteilungen, z.B. Prüfung Eingangsstoffe, Gefährdungsbeurteilung für Cortisonsalben usw…, immer wieder ausgefüllt werden müssten. Sie ein wesentlicher Mehrwert, welcher unser System sehr schlank werden lässt!
Teil – D:
Im Teil D befinden sich alle Vorgabedokumente, die auszudrucken sind.
D1- Enthält das Gefahrstoffverzeichnis mit allen Laborreagenzien und typischen Rohstoffen fertig bewertet. Ein weiterer Mehrwert, der Ihnen viel Zeit erspart. In den dabei enthaltenen SDB Ordnern sind die Sicherheitsdatenblätter, die mit dem Verzeichnis verknüpft sind. Das Gefahrstoffverzeichnis ist in dem Bereich „typische Rohstoffe“ lediglich anzupassen, Stoff vorhanden ja oder nein. Bei sonstigen Rohstoffen können nicht im Verzeichnis enthaltene Stoffe einfach nacherfasst werden.
D2- Der Teil enthält alle relevanten Betriebsanweisungen zur Unterweisung der Bereiche des Arbeitsschutzgesetzes wie auch die der Gefahrstoffverordnung (Rezepturstandards usw.). Diese sind auszudrucken, abzuzeichnen und aufzuhängen.
D3- Hier ist ein fertiges Explosionsschutzdokument hinterlegt was nur in Verbindung mit der BF3 verwendet werden sollte wenn im Lager aktiv gelagert wird.
D4- Im diesem Teil ist das Formular zur Dokumentation der Mitarbeiterunterweisung, anhand der Betriebsanweisungen.
D5- In diesem Teil ist das Formular zur Abtretung der Arbeitgeberpflichten enthalten, wenn ein beauftragter Mitarbeiter die Dokumentation erstellen soll, ist dieses damit zu dokumentieren.
D6- Mit diesem Formular ist die Wirksamkeitsüberprüfung jährlich zu dokumentieren.
Anmerkung:
Unser System ist was die Dokumentenlenkung und Erkennung betrifft aufgebaut wie ein Qualitätsmanagement. Die Dokumente haben alle eine strukturelle Kennzeichnung, welche eine eindeutige Zuweisung des Ortes und des Revisionsstandes erlaubt.
Inhalt der Gefährdungsbeurteilung nach der Biostoffverordnung (BioStoffV)
Werden in einer Apotheke trockenchemische Blutuntersuchungen durchgeführt, so ist eine Gefährdungsbeurteilung und eine Arbeitsplatzbeschreibung anzufertigen. Die Mitarbeiter, die die Blutuntersuchungen durchführen, müssen nach den medzinischen Grundsätzen untersucht werden (siehe medizinische Untersuchungen)
Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Ermittlung der Mitarbeitergefährdung gegenüber biologischen Arbeitsstoffen ist in § 7 der BioStoffV und in § 1 der Mutterschutzrichtlinienverordnung niedergeschrieben.
Die BioStoffV unterscheidet beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen zwischen gezielten und nicht gezielten Tätigkeiten. Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Pilze und Parasiten), die Infektionskrankheiten, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen. Die Tätigkeit einer trockenchemischen Blutuntersuchung gehört zu den nicht gezielten Tätigkeiten, d. h. es ist nicht bekannt, welche Krankheitserreger zum Zeitpunkt der Tätigkeit einwirken können.
Inhalt der Zip-Datei:
• Teil A - Verfahrensanweisung
• Teil B - Rechtsgrundlagen zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffverordnung
• Teil C - Checklisten
• Teil D - Vorgabedokumente (Hygieneplan Blutuntersuchungen, Betriebsanweisungen)
Inhalt der Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Werdende und stillende Mütter sind als Beschäftigte vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz, vor Kündigung und vor Einkommensverlusten bei Beschäftigungsverboten besonders geschützt.
Sobald dem Arbeitgeber die Mitteilung der Schwangerschaft vorliegt, ist er nach § 5 Abs.1 MuSchG verpflichtet, unverzüglich die für ihn zuständige Bezirksregierung über die Schwangerschaft zu informieren. Hierzu finden Sie nach dem Kauf eine Anleitung und weitere Informationen.
Abgabe von Gefahrstoffen im Kundenverkehr
Nach der kostenlosen Registrierung finden Sie in dieser Rubrik den neuen Menüpunkt "Gefahrstoffe Kundenverkehr" mit einer Anleitung zur Abgabe von Gefahrstoffen in der Apotheke.
Preise & Anleitung für die Gefährdungsbeurteilungen GefStoffV, BioStoffV und MuSchG
• Preis: 35,00 Euro jährlich für Kunden mit Betreuungsvertrag der A&A oder AMZ
• Preis: 75,00 Euro jährlich ohne Betreuungsvertrag
• Mindestlaufzeit: 1 Jahr
• Die Gefährdungsbeurteilungen stehen Ihnen als Download (Zip-Datei) zur Verfügung
• Um die Gefährdungsbeurteilungen zu kaufen, müssen Sie kostenlos registriert sein
• Klicken Sie im Anschluss auf "- Kaufen oder runterladen".
• Die entsprechenden Zip-Dateien können Sie im Anschluss runterladen
|