BGV A3 – Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Werden Ihre elektrischen Geräte und Ihre prüfpflichtigen Betriebsmittel, wie von den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften und der gesetzlichen Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben geprüft?
Der Ausgangspunkt
Der Staat verpflichtet alle Unternehmer gemäß § 3 Betriebssicherheitsverordnung dazu im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung Betriebsmittel und Anlagen zu identifizieren, die zu einer Gefährdung von Beschäftigten führen können.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 10 (2) Unterliegen Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel entsprechend den nach § 3 Abs. 3 ermittelten Fristen durch hierzu befähigte Personen überprüfen und erforderlichenfalls erproben zu lassen.
Prüfung elektrische Betriebsmittel und Anlagen gemäß BGV A3
• Angewandte Regeln und Normen: BGV A3, DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0100-0105
• Ausführung durch Elektrofachkräfte
• Dokumentation mit ausführlichem Prüfbericht
• Berechnung: Pauschale inkl. 50, 75, 100 Betriebsmittel, weitere nach Stückzahl, elektrische Anlagen
• bei Beauftragung der Prüfung gemäß BGV A3 ist inklusive
• Prüfintervall: alle zwei Jahre
Prüfung Chemikalienabzüge und Sicherheitsschränke gemäß BGR 120
• angewandte Regeln und Normen BGR 120, (DIN 12924, DIN 14470)
• Ausführung durch Sachkundige (befähigte Personen)
• Dokumentation mit ausführlichem Prüfbericht
• Berechnung nach der Stückzahl
• Prüfintervall: jährlich
Leitern und Tritte gemäß BetrSichV (BGI 694, BGV D36)
• Prüfgegenstand: Anlegeleiter, Stehleiter, Klapptritt, Tritthocker (sog. Elefantenfuß)
• Ausführung durch Sachkundige (befähigte Personen)
• Dokumentation in einem Leiterbuch
• Berechnung nach der Stückzahl
• Prüfintervall: jährlich
Prüfung kraftbetätige Türen und Tore gemäß BetrSichV (ASR A1.7)
• Prüfgegenstand: automatische Glasschiebetüren, Türen mit Drehflügelantrieb
• Ausführung der Sachkundige (befähigte Personen)
• Dokumentation in einem Prüfbericht
• Berechnung nach Stückzahl
• Prüfintervall: jährlich
Der Ablauf
Nach dem Vertragseingang wird automatisch von der IfR GmbH ein Prüftermin mit Ihnen vereinbart. Die Prüfung erfolgt durch eine Fachkraft der IfR GmbH, die über die erforderlichen Kompetenzen für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, Leitern und Tritte, Chemikalienabzüge und Sicherheitsschränke sowie Türen und Tore verfügt bei Ihnen vor Ort. Ein Prüfbericht oder ggf. weitere Dokumentation in einem Prüfbuch werden (als Nachweis für Berufsgenossenschaft und die Aufsichtsbehörden) erstellt und Ihnen übersandt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach erbrachter Leistung.
Eine Faxvorlage für die Anforderung eines Angebotes finden Sie am Ende der Seite.
Dienstleistungsangebot der IfR GmbH in der Übersicht
• Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß BGV A3
• Prüfung elektrischer Anlagen (Installationen) gemäß BGV A3
• Prüfung elektrischer Anlagen gemäß VdS Klausel 3602 (Brandschutz)
• Prüfung von Regaleinrichtungen gemäß BetrSichV (DIN 15635)
• Prüfung von Chemikalienabzügen und Sicherheitsschränken
• Prüfung von Betriebsmitteln: Hebezeuge, Kräne, kraftbetriebene Türen und Tore, Hubarbeitsbühnen…
Über die IfR GmbH
IfR GmbH ein Kooperationspartner der A&A Arbeitsschutz GmbH und seit 1987 am Markt.
• bundesweit tätiges Revisions- und Beratungsunternehmen
• Ziel: Kunden Rechtssicherheit geben, betriebliches Unfallrisiko mindern
• Zusätzliche Vorteile für Kunden:
dauerhafte Erhaltung von Investitionsgütern, vermeiden unnötiger Kosten.
• Spezialdienstleister zur Unterstützung bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV
Ihre Vorteile auf einen Blick
• 25 Jahre Prüferfahrung
• unabhängige Prüfung
• alle Prüfungen aus einer Hand
• Einfluss der Prüfungen auf den betrieblichen Ablauf minimal
• einmalige An- und Abfahrtskosten, dadurch erhebliches Sparpotential
Angebotsanforderung für die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln (anklicken und ausdrucken)
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