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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der A & A ARBEITSSCHUTZ GMBH� Erkelenz

zur Nutzung des

www.apothekermanagement.de


A Allgemeine Bestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1 Für die Nutzung des www.apothekermanagement.de (nachfolgend "apothekermanagement.de" genannt) einschließlich der Angebote "Web Based Training" und "Gefährdungsbeurteilung" (nachfolgend "Zusatzangebote" genannt) gelten zwischen der A&A Arbeitsschutz GmbH (nachfolgend "Anbieter" genannt) und der Apothekerin/ dem Apotheker/ der Apotheker-Gesellschaft (nachfolgend "Apotheke" genannt) ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen der Apotheke werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.2 Die Apotheke darf das apothekermanagement.de ausschließlich als Unternehmer nutzen. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Im Folgenden werden Apotheken, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Anbieter oder der AMZ Arbeitsmedizinische Zentraldienst GmbH in einer Vertragsbeziehung über die arbeitsmedizinische und/ oder sicherheitstechnische Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz i.V.m. BGV A2 stehen, "A&A/AMZ-Kunden" genannt. Sonstige Apotheken werden "Nicht-Kunden" genannt.

1.4 Im Folgenden werden die bei der Apotheke beschäftigten natürlichen Personen, die über eigene Zugänge verfügen und das jeweilige Angebot nutzen können, "Benutzer" genannt.


2 Rechnungsstellung

2.1 Alle Kosten sind bei Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig.

2.2 Die gesamten Jahreskosten werden auch fällig, wenn das apothekermanagement.de nicht während des gesamten Vertragsjahres genutzt wird, z.B. im Fall einer außerordentlichen Kündigung. Dies gilt für die Zusatzangebote entsprechend.

2.3 Im Fall des Verzuges hat die Apotheke dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Verpflichtung der Apotheke zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.


3 Nutzungsbedingungen

3.1 Das apothekermanagement.de und die Zusatzangebote dürfen nur von Mitarbeitern oder Inhabern der Apotheke benutzt werden. Eine Weitergabe von Zugangsdaten und Inhalten an Nichtberechtigte ist nicht zulässig. Das Nutzungsrecht der Apotheke an dem apothekermanagement.de und den Zusatzangeboten ist auf die Laufzeit des Vertrages und den im Vertrag vereinbarten Zweck beschränkt.

3.2 Der gesamte Inhalt des apothekermanagement.de und der Zusatzangebote darf ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters weder vervielfältigt, verarbeitet, verändert, verbreitet oder in sonstiger Weise privat oder öffentlich wiedergegeben werden.

3.3 Die Apotheke ist verpflichtet, die Benutzerzugänge vertraulich zu behandeln und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.

3.4 Auf Verlangen des Anbieters hat die Apotheke die Einhaltung der vorgenannten Bedingungen nachzuweisen.

3.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, sich gegenseitig über eine unbefugte Nutzung unverzüglich zu informieren.

3.6 Für jeden Fall einer schuldhaften Pflichtverletzung gemäß Ziffern 3.1 bis 3.3 hat die Apotheke an den Anbieter eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 zu zahlen. Eine Verletzung dieser Pflichten begründet zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht des Anbieters.


4 Haftung, Gewährleistung

4.1. Ansprüche der Apotheke auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Apotheke aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

4.2 Weiterhin ausgenommen vom Haftungsausschluss sind sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner Organe oder leitenden Angestellten beruhen.

4.3 Damit ist in jedem Fall ausgeschlossen die Haftung für:
  • Schäden, die daraus entstehen, dass die Nutzung des apothekermanagement.de aufgrund von Verbindungsstörungen eines Providers oder anderer technischer Störungen unterbrochen wird,
  • Schäden, die durch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf die EDV-Systeme durch so genannte Hacker entstehen.

4.4 Die Haftung ist auf die Ersatzleistung der Betriebshaftpflichtversicherung des Anbieters begrenzt.

4.5 Die Einschränkungen der Ziffern 3.1, 3.2 und 3.4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

4.6 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Benutzung des apothekermanagement.de und seiner Zusatzangebote nicht in Schutzrechte und/oder Urheberrechte Dritter eingreift und/oder keine Schäden bei Dritten herbeiführt. Dem Anbieter sind solche Rechte gegenwärtig nicht bekannt.


5 Hinweise zur Datenverarbeitung

5.1 Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten der Apotheke. Er beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung der Apotheke wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten der Apotheke nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telediensten erforderlich ist.

5.2 Ohne die Einwilligung der Apotheke wird der Anbieter Daten der Apotheke nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

5.3 Die Apotheke hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihr gespeicherten Daten unter dem Button "Apothekendetails" in ihrem Profil abzurufen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen der Apotheke und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die im Impressum auf der Website des Anbieters jederzeit über den Link "Datenschutzerklärung" in druckbarer Form abrufbar ist.


6 Vertragsänderungen

6.1 Der Anbieter kann diese AGB jederzeit ändern. Dies gilt auch bezüglich der Kosten, falls eine Anpassung wegen der für die Bereitstellung des apothekermanagement.de notwendigen Aufwendungen angemessen ist. Ebenso gilt Satz 1 für den Leistungsumfang.

6.2 Eine Änderung teilt der Anbieter der Apotheke per E-Mail mit. Diese hat innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung ein außerordentliches Kündigungsrecht des Nutzungsvertrages von apothekermanagement.de bzw. der Zusatzangebote.

6.3 Eine AGB-Änderung wirkt jeweils ab dem nächsten Vertragsjahr.


7 Weitere Bestimmungen

7.1 Auf Verträge zwischen dem Anbieter und der Apotheke findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

7.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen der Apotheke und dem Anbieter ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters.

7.3 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.


B Nutzung des apothekermanagement.de

8 Vertragsschluss

8.1 Voraussetzung für die Nutzung des apothekermanagement.de ist der Abschluss eines Vertrages. Durch Ausfüllen des Online-Antragsformulars und Betätigen des Buttons "Antrag abgeben" gibt die Apotheke einen diesbezüglichen verbindlichen Antrag ab. Vor Abschicken des Antrags kann die Apotheke die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn die Apotheke durch Setzen eines Häkchens vor die Felder "Ich Akzeptiere die AGB, die Datenschutzerklärung und die Einwilligungserklärung zum Datenschutz." sowie "Ich nutze das apothekermanagement.de ausschließlich in Ausübung meiner beruflichen Tätigkeit" diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in ihren Antrag aufgenommen hat.

8.2 Der Anbieter schickt daraufhin der Apotheke eine automatische Bestätigungsaufforderung der Apothekendetails per E-Mail zu, in welcher der Antrag der Apotheke nochmals aufgeführt wird und die die Apotheke über einen Link die Apothekendaten bestätigen muss. Die automatische Bestätigungsaufforderung dokumentiert lediglich, dass der Antrag der Apotheke beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung per E-Mail durch den Anbieter und Mitteilung des Benutzerkennwortes und des Passwortes zustande, die mit einer gesonderten E-Mail versandt werden.


9 Umfang der Leistung des Anbieters

9.1 Die Nutzung des apothekermanagement.de ist nach Zustandekommen des Vertrages gemäß Ziffer 8.2 Satz 3 möglich.

9.2 Das apothekermanagement.de wird über die Software des Anbieters bereitgestellt und verwaltet. Der Zugang erfolgt via Internet.

9.3 In den Leistungen von apothekermanagement.de sind enthalten:
  • ein vierteljährlicher Newsletter zum Apotheker-Management
  • die Möglichkeit zur Beauftragung einer Beratung zum Apotheker-Management
  • Angebote zu themenrelevanten Seminaren
  • Zugang zu weiteren Angeboten gegen Entgelt (Gefährdungsbeurteilung, Web Based Training, schriftliche Unterweisungshilfen).
  • Inanspruchnahme von Newslettern (aktuelle Infos zu gesetzlichen Änderungen)
  • branchenspezifisches Gefahrstoffverzeichnis (ohne Gewähr der Vollständigkeit).


10 Vertragslaufzeit

10.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

10.2 Er kann mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Vertragsjahresende gekündigt werden, läuft ein Jahr. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; eine E-Mail oder eine Fax-Nachricht reichen hierfür nicht. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für alle fristlosen Kündigungen aus wichtigem Grund.


C Bestellung und Nutzung des Web Based Training

11 Begriffserklärung

11.1 Das Web Based Training (nachfolgend "WBT" genannt) stellt eine Lernplattform dar, mit deren Hilfe die Apotheke den Benutzern Unterweisungen mittels Internet (E-Learning) anbieten kann. Die Unterweisungsthemen sind in einzelne Module unterteilt. Jedes Modul bildet in sich geschlossen einen Themenkomplex ab. Optional kann ein Nachweis ausgedruckt werden.


12 Vertragsschluss

12.1 Voraussetzung für die Nutzung des WBT ist der Abschluss eines Vertrages. Durch Bestätigen des Buttons "Ich möchte diese Applikation jetzt kaufen und nutzen" und Setzen eines Häkchens vor das Feld "Ich habe die AGB (Unterweisungen) und das Preismodell gelesen und akzeptiere diese" kommt dieser Vertrag zustande.

12.2 Der Anbieter schickt daraufhin der Apotheke eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher der Text "Sie haben das Zusatzmodul Web Based Training gekauft." der Apotheke nochmals aufgeführt wird und die die Apotheke über die Funktion "Drucken" ausdrucken kann.


13 Umfang der Leistung des Anbieters

13.1 Die Nutzung des WBT ist nach Zustandekommen des Vertrages gemä� Ziffer 12.1 Satz 2 möglich.

13.2 Das WBT wird über die Software des Anbieters bereitgestellt und verwaltet. Der Zugang erfolgt via Internet.

13.3 Die Benutzernamen werden bereits bei der apothekermanagement.de-Anmeldung festgelegt.

13.4 Bei gesetzlichen Änderungen oder Änderungen der Arbeitsschutzvorschriften werden die Modul-Inhalte unverzüglich durch den Dienstleister aktualisiert.

13.5 Im Umfang der Dienstleistung sind im Einzelnen enthalten:
  • Einrichtung der Benutzer
  • Einrichtung der Module
  • Wartung und Sicherung
  • Fristüberwachung
  • E-Mail-Kommunikation
  • rechtssicheres Zertifikat
  • Verwaltung der Benutzer
  • jährliche Anpassung der Module
  • Ausgabe der Zugangsberechtigungen
  • Erstellung der Module
  • Bereitstellung der Module

13.6 Der Anbieter erhebt und verarbeitet folgende personenbezogenen Daten: Bestellte Module, Logzeiten der Mitarbeiter, Anzahl der Bearbeitungen, Loginname, Anrede, Titel, Name, Vorname, E-Mail Adresse des Benutzers. Die Apotheke erhält per E-Mail-Anfrage an vertrieb@apothekermanagement.de Zugang zu der Information, welcher Benutzer im laufenden Vertragsjahr welches Modul erfolgreich abgeschlossen hat.


14 Kosten

14.1 Die Nutzung der Applikation "Unterweisungen" -> "Interaktiv mit WBT" kostet pro Jahr 65,00 EUR. Die Kosten verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

14.2 Die Kosten werden zu Beginn des Vertragsjahres in Rechnung gestellt. Für im Vertragsjahr neu eingestellte Benutzer werden die Jahreskosten erst zum Anfang des nächsten Vertragsjahres berechnet.

14.3 Werden Benutzer während eines Vertragsjahres gelöscht, werden keine Kosten erstattet.


15 Pflichten der Apotheke

15.1 Die Apotheke erteilt dem Anbieter alle erforderlichen Informationen und Auskünfte, die zur Erfüllung des Vertrages notwendig sind.

15.2 Es ist ausschließlich die Pflicht der Apotheke dafür zu sorgen, dass ihre Beschäftigten die Module/ Unterweisungen nutzen. Entsprechend ist es ausschließlich ihre Pflicht zu kontrollieren, ob die Module genutzt und verstanden wurden.

15.3 Sofern Module Flash-Animationen, Video- bzw. Audiodateien oder JavaScript-Aktionen enthalten, sind die technischen Funktionen hierfür von Seiten der Apotheke bereitzustellen.


16 Vertragslaufzeit

16.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

16.2 Er kann mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Vertragsjahresende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; eine E-Mail oder eine Fax-Nachricht reicht hierfür nicht. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für alle fristlosen Kündigungen aus wichtigem Grund.

16.3 Endet der Vertrag zur Nutzung des apothekermanagement.de, endet der WBT-Vertrag automatisch zum selben Termin.


D Gefährdungsbeurteilung

17 Vertragsschluss

17.1 Voraussetzung für die Nutzung der Applikation GB ist der Abschluss eines Vertrages. Durch Bestätigen des Buttons "Ich möchte diese Applikation jetzt kaufen und nutzen" und Setzen eines Häkchens vor das Feld "Ich habe die AGB (Unterweisungen) und das Preismodell gelesen und akzeptiere diese" kommt dieser Vertrag zustande.

17.2 Der Anbieter schickt daraufhin der Apotheke eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher der Text "Sie haben das Zusatzmodul Gefährdungsbeurteilung gekauft." der Apotheke nochmals aufgeführt wird und die die Apotheke über die Funktion "Drucken" ausdrucken kann.


18 Umfang der Leistung des Anbieters

18.1 Die Nutzung des Moduls GB ist nach Zustandekommen des Vertrages gemäß Ziffer 17.1 Satz 2 möglich.

18.2 Das apothekermanagement.de wird über die Software des Anbieters bereitgestellt und verwaltet. Der Zugang erfolgt via Internet.

18.3 Bei gesetzlichen Änderungen oder Änderungen der Arbeitsschutzvorschriften werden die Modul-Inhalte unverzüglich durch den Dienstleister aktualisiert.


19 Kosten

19.1 Die Nutzung der Applikation Gefährdungsbeurteilung kostet für A&A/AMZ-Kunden pro Jahr 35,00 EUR. Die Kosten verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

19.2 Für Nicht-Kunden belaufen sich die Kosten pro Jahr auf 75,00 EUR. Die Kosten verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

19.3 Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn des Vertragsjahres.


20 Vertragslaufzeit

20.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

20.2 Er kann mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Vertragsjahresende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; eine E-Mail oder eine Fax-Nachricht reicht hierfür nicht. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für alle fristlosen Kündigungen aus wichtigem Grund.

20.3 Endet der Vertrag zur Nutzung des apothekermanagement.de, endet der Gefährdungsbeurteilungs-Vertrag automatisch zum selben Termin.


21 Zusatzleistung

21.1 Die Apotheke kann einen Vor-Ort-Termin über apothekermanagement.de mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung als zusätzliche Dienstleistung beantragen. Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung kostet EUR 80,00 / angefangene Beratungsstunde zuzüglich einer An-/Abfahrtspauschale von EUR 59,50. Die Kosten verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

21.2 Die Fachkraft für Arbeitssicherheit erarbeitet die Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage des §5 Arbeitsschutzgesetz. Der Anbieter sichert zu, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Anforderungen des §7 Arbeitssicherheitsgesetz erfüllt.

21.3 Die Gefährdungsbeurteilung wird der Apotheke im Anschluss an den Vor-Ort-Termin zusammen mit einer gesonderten Rechnung auf dem Postweg zugestellt.

21.4 Bei der Gefährdungsbeurteilung handelt es sich nur um einen Teil der Arbeitsschutzpflichten der Apotheke. Der Anbieter gewährleistet somit nicht, dass mit Erstellung der Gefährdungsbeurteilung die Apotheke ihrer Pflicht, für den Arbeitsschutz ihrer Mitarbeiter zu sorgen, vollständig nachgekommen ist. Der Anbieter berät auf Anfrage die Apotheke bezüglich weiterer eventuell zu treffender Maßnahmen. Diese sind nicht Bestandteil dieses Vertrages.

21.5 Der Anbieter verpflichtet die für ihn tätigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen der Betreuung und Beratung des Betriebes offenbart werden (insbesondere über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse), Stillschweigen zu bewahren.


22 Zusätzliche Pflichten der Apotheke bei Inanspruchnahme der Zusatzleistung nach Ziffer 21

22.1 Die Apotheke übermittelt dem Anbieter bzw. der von ihm eingesetzten Fachkraft für Arbeitssicherheit alle erforderlichen Informationen, Auskünfte und Unterstützungen, die zur Erfüllung der Leistung notwendig sind.

22.2 Die Apotheke ist nicht berechtigt, die bei dem Anbieter tätigen oder tätig gewesenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit während einer Sperrfrist von 2 Jahren nach Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu beschäftigen oder in sonstige Vertragsbeziehungen mit dieser zu treten. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich die Apotheke zu einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,-.

22.3 Wird ein vereinbarter Vor-Ort Termin nicht mindestens fünf Tage vor Erfüllung abgesagt, werden die vollen Kosten für eine Beratungsstunde in Rechnung gestellt; es sei denn, der Terminvorschlag wurde innerhalb dieser fünf Tage mitgeteilt. Kommt danach ein Vor-Ort-Termin zustande, werden diese Kosten zu den Kosten nach Ziffer 21.1 hinzugerechnet, ansonsten einzeln berechnet.

22.4 Für Terminabsagen vor Ort werden die vollen Kosten für eine Beratungsstunde und die An-/Abfahrtspauschale berechnet. Kommt danach ein Vor-Ort-Termin zustande, werden diese Kosten zu den Kosten nach Ziffer 21.1 hinzugerechnet, ansonsten einzeln berechnet.
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